Kein Direktgeschäft.
Wir werben nicht um forschende Unternehmen, nehmen keine Endkundenmandate an und betreiben keinen eigenen Endkunden-Funnel. Es gibt auf dieser Website bewusst kein Angebot für Unternehmen
Die fzul.ai Antragstechnik wird nicht direkt an Unternehmen gegeben, sondern nur an Partner. Wir halten uns aus Ihrem Mandat heraus, schriftlich zugesagt. Sie beraten und rechnen wie gewohnt gegenüber Ihrem Mandanten ab. Wir liefern BSFZ-fähige Anträge zum Festpreis.
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Seit dem Start der Forschungszulage im September 2020 haben in Deutschland 26.042 Unternehmen überhaupt einen Antrag gestellt (BSFZ, Stand 30.06.2026). Gleichzeitig gibt es 89.549 Steuerberater (BStBK, Stand 01.01.2026), die jeden dieser Fälle auf dem Tisch haben könnten. Die Lücke dazwischen ist keine Wissenslücke. Es ist eine Kapazitätslücke: Ein Antrag frisst Wochen, die in einer Kanzlei oder einer Beratung nicht frei sind.
Genau diese Lücke schließen wir, nicht gegen die Berater, sondern mit ihnen. Wir bringen die Technik ein, Sie bringen die Mandate und das fachliche Urteil ein. Was dabei entsteht, ist mehr als ein Lieferverhältnis: Je mehr Anträge über das Bündnis laufen, desto stärker wird die Marktdurchdringung jedes einzelnen Partners, und desto mehr Innovationskraft bleibt in der deutschen Wirtschaft, statt in nicht gestellten Anträgen zu verpuffen

Sie holen sich mit uns keinen künftigen Wettbewerber ins Haus. Das ist keine Absichtserklärung, sondern Bestandteil des Kooperationsvertrags
Wir werben nicht um forschende Unternehmen, nehmen keine Endkundenmandate an und betreiben keinen eigenen Endkunden-Funnel. Es gibt auf dieser Website bewusst kein Angebot für Unternehmen
Die Plattform ist nicht öffentlich buchbar. Zugang gibt es nur über einen Kooperationsvertrag, und der ist an einen Berufsträger oder eine Beratungsgesellschaft gebunden
Auf Wunsch arbeiten Sie im White-Label: Ihre Marke, Ihre Kommunikation, unsere Technik im Hintergrund. Ihr Mandant muss uns nie zu Gesicht bekommen.
Wir nehmen einen festen Preis je Antrag oder einen monatlichen Retainer. Wir nehmen keinen Anteil am Fördervolumen und keinen Anteil an dem Honorar, das Sie Ihrem Mandanten stellen. Was Sie abrechnen, bleibt Ihre Sache.
Wenn wir diese Regeln brechen, verlieren wir das Bündnis. Deshalb stehen diese Regeln im Vertrag und nicht nur auf dieser Seite.
Sie beraten schon zur Forschungszulage. Wir nehmen Ihnen die Fließbandarbeit ab und machen aus einzelnen Fällen ein Kanzleiprodukt.
Für Steuerberatende mit FördererfahrungSie haben die Mandanten, die forschen. Holen Sie sich die KI-Unterstützung zur erfolgreichen Betreuung.
Für Steuerberatende ohne FördererfahrungSie haben den Markt und die Mandate. Wir helfen Ihnen, sie zu skalieren, ohne Ihr Erfolgshonorar anzutasten.
Für FördermittelberatungenEine Initiative von fzul.ai gemeinsam mit Steuerberatern und Fördermittelberatern. fzul.ai bringt die Antragstechnik ein, die Partner bringen Mandate und fachliches Urteil ein. Ziel ist, dass die Forschungszulage dort beantragt wird, wo die Unternehmen ohnehin beraten werden. Das Bündnis ist kein eingetragener Verein und kein Verband, sondern eine vertragliche Kooperation.
Nein. Der Verzicht auf Direktgeschäft ist Bestandteil des Kooperationsvertrags. Wir werben nicht um forschende Unternehmen und nehmen keine Endkundenmandate an. Nachfrage, die über unsere Öffentlichkeitsarbeit entsteht, geben wir an Partner weiter.
Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und Fördermittelberatungen. Voraussetzung ist ein Kooperationsvertrag; einen offenen Zugang ohne Vertrag gibt es nicht.
Die Partnerschaft selbst kostet nichts. Die Festpreise sind abhängig vom Antragsvolumen pro Geschäftsjahr. Es gibt keine Mindestabnahmemengen.
Nein. fzul.ai ist keine Steuerberatungsgesellschaft und erbringt keine Steuerberatung. Wir erstellen Antragsunterlagen. Die fachliche Prüfung, die Beratung des Mandanten und die Einreichung liegen beim Partner.
Die fachliche Verantwortung gegenüber Mandant, BSFZ und Finanzamt bleibt beim Partner. Deshalb gibt jeder Partner jeden Antragsteil einzeln frei, bevor der Antrag eingereicht werden kann. Was wir zusagen, ist kein Ersatz der Fördersumme: Wird der Antrag von der BSFZ abgelehnt, wird er Ihrem Antragsvolumen wieder gutgeschrieben.
Nicht die Fördersumme. Der abgelehnte Antrag wird Ihrem Antragsvolumen wieder gutgeschrieben. Sie können ihn durch einen neuen ersetzen.
Ja. White-Label ist Teil des Angebots: Ihre Marke, Ihre Kommunikation, unsere Technik im Hintergrund.
Serverstandort Deutschland, Verarbeitung nach DSGVO. Mandantendaten eines Partners sind für andere Partner nicht zugänglich; Benchmarking-Auswertungen sind anonymisiert und aggregiert.
Erstgespräch, Potenzialanalyse Ihres Bestands, Kooperationsvertrag, Onboarding Ihres Teams. In der Regel sind Sie innerhalb weniger Tage arbeitsfähig; der erste Antrag hängt danach nur noch an Ihrem Mandanten.
Im Partnergespräch schauen wir uns Ihren Bestand an und rechnen durch, wie viele Anträge realistisch darin stecken. Danach entscheiden Sie, unverbindlich und ohne Aufnahmegebühr.
Der Engpass sitzt nicht beim Mandanten. Er sitzt in Ihrem Kalender.
Kanzleien, die schon zur Forschungszulage beraten, scheitern selten am Fachwissen. Sie scheitern an drei Dingen:
Ein oder zwei Mitarbeitende sind auf das Thema Forschungszulage spezialisiert. Fallen sie aus oder wechseln sie, steht das Fördergeschäft. Skalieren heißt bisher: jemanden über Monate anlernen.
Projektbeschreibung, Neuartigkeit, technisches Risiko, Arbeitsplan: jedes Mal neu formuliert, obwohl die Struktur immer dieselbe ist. Das ist Fließbandarbeit zum Berufsträgersatz.
Zum 18.07.2025 sind die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. €, eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent und ein Eigenleistungssatz von 100 €/Stunde ins Gesetz gekommen. Wer mit eigenen Mustern arbeitet, pflegt jede solche Änderung selbst nach.
Es ist nicht Desinteresse. Es sind drei sehr rationale Bedenken.
In Ihrem Bestand sitzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Mandanten, die entwickeln, und die Forschungszulage nie beantragt haben. Sie brauchen dafür keinen neuen Fachbereich. Sie sprechen es an – die Plattform erstellt den Entwurf mit Begründung, Sie prüfen die Fakten Ihres Mandanten und geben frei.
Zwei Verfahrensstufen, ein eigener Prüfleitfaden, Vorgaben, die sich ändern: das nebenbei zum Fachgebiet zu machen, lohnt sich für zwei Fälle im Jahr nicht. Im Bündnis müssen Sie kein Förderrecht aufbauen. Die Plattform legt jeden Abschnitt mit Begründung und Ampel vor – Sie prüfen die Fakten Ihres Mandanten und geben frei.
Genau da fangen wir an. Vor jeder Beauftragung gehen wir gemeinsam Ihren Bestand durch und markieren, wo förderfähige Entwicklung wahrscheinlich ist. Erst wenn Sie wissen, wie viele Anträge realistisch in Ihrem Haus liegen, entscheiden Sie.
Deshalb steht am Anfang eine Ampel-Vorprüfung nach den drei BSFZ-Kriterien, mit Begründung. Fälle, die durchfallen würden, sprechen Sie gar nicht an.
Ihr Wachstum hängt an Bearbeitungsstunden, nicht an Nachfrage.
Fördermittelberatungen sitzen in einem unangenehmen Modell: Der Umsatz steigt mit der Fördersumme, der Aufwand steigt mit der Anzahl der Anträge. Jeder zusätzliche Fall kostet Bearbeitungszeit, die Sie nur durch mehr Personal abfangen können. Der Engpass im Markt sind allerdings Mitarbeitende, die BSFZ-Anträge sicher schreiben können. Wer schneller wachsen will als er einstellen kann, braucht Kapazität, die nicht aus Köpfen kommt.